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   OLG Brandenburg, 25.06.1998 - 8 Wx 149/97   

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https://dejure.org/1998,11081
OLG Brandenburg, 25.06.1998 - 8 Wx 149/97 (https://dejure.org/1998,11081)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.06.1998 - 8 Wx 149/97 (https://dejure.org/1998,11081)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 8 Wx 149/97 (https://dejure.org/1998,11081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Beschlusses des Ministerrates der DDR; Amtswiderspruch gegen Eigentumseintragung; Keine unmittelbare Wirkung des 1. Staatsvertrages; Verfügungsbefugnis der staatlichen Stellen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfügungen über volkseigenes Vermögen; 1. Staatsvertrag; Wechsel der Rechtsträgerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 543
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.1999 - V ZB 24/98

    Wirksamkeit des Beschlusses des Ministerrats der DDR über Grundsätze und

    Das Oberlandesgericht (VIZ 1998, 690) möchte der weiteren Beschwerde des Antragsgegners stattgeben, sieht sich daran jedoch durch die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 29. August 1995 (NJ 1996, 38 = ZOV 1995, 464) gehindert.

    Eine Beschränkung dahingehend, daß die ausgenommenen Vermögenswerte nicht an Private veräußert werden durften, kann diesen Vorschriften nicht beigemessen werden (Brandenburgisches OLG, VIZ 1998, 690; AG Rostock, VIZ 1995, 308, 310; vgl. auch Wilhelms, VIZ 1994, 641, 643; Busche, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 1 TreuhG Rdn. 14; a.A. BezG Potsdam, DtZ 1994, 33, 35; dass., VIZ 1994, 254, 255; KG, VIZ 1993, 161, 162; Olbertz, VIZ 1995, 560, 561; Scholz, VIZ 1994, 218, 219); im Gegenteil ergibt sich aus der VO vom 11. Juli 1990, die erst nach Inkrafttreten des Treuhandgesetzes erlassen wurde, sogar ein Gebot zum Verkauf von Grundstücken für die Gemeinden und Städte.

  • VG Berlin, 14.10.1998 - 1 A 508.94

    Aussonderung nicht mehr benötigten Militärvermögens an Treuhandanstalt;

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